Und nun brandaktuell die nächste Abstimmungsvorlage, welche mir sehr am Herzen liegt!
2006 war ich selber Unterschriften sammeln, jetzt kommt die Abstimmung vors Volk.
Am 7. März 2010: JA zur Tierschutzanwalt-Initiative!
Die Initiative im Wortlaut
Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)»
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 4 und 5 (neu)
4 Der Bund regelt den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen.
5 In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertritt eine Tierschutzanwältin oder ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere. Mehrere Kantone können eine gemeinsame Tierschutzanwältin oder einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmen.
Tiere sind heutezutage vor dem Gesetz benachteiligt, wenn es um ihren Schutz geht. Gerechtigkeit kann nur mit einem Tierschutzanwalt erreicht werden. Tiere brauchen unseren Schutz. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, die einen Anspruch auf artgerechte Haltung und würdige Behandlung haben. Der Schutz der Tiere – auch der rechtliche – entspricht dem Bedürfnis der Bevölkerung.
Während Tierquäler im Falle eines Prozesses sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen können, nimmt niemand die Interessen des Tieres wahr. Tierschutzorganisationen, welche Anzeige erstatten, haben in Strafverfahren ebenfalls keine Rechte. Da zuständige Amtsstellen überlastet sind, drohen «unwichtige» Delikte wie Tierquälerei in den Aktenbergen unterzugehen. Polizei und Gerichte besitzen oft nicht genügende fachspezifische Kenntnisse, um Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung zu erkennen.
Der Tierschutzanwalt gibt gequälten und misshandelten Tieren eine Stimme und sorgt für Gerechtigkeit. Ein Tierschutzanwalt entlastet die zuständigen Behörden. Im Kanton Zürich besteht die Institution des Tierschutzanwaltes seit 14 (!) Jahren und hat sich bestens bewährt.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
News vom 17. Juni 2006, Quelle: http://www.tierschutzanwalt.ch/
Tierschutzanwalt-Initiative zustande gekommen
(17|06|07) Die eidgenössische Tierschutzanwalt-Initiative des Schweizer Tierschutz STS ist zustande gekommen und wird am 26. Juli eingereicht. Sie fordert Tierschutz- anwälte für alle Kantone, wie es bereits seit über 15 Jahren in Zürich der Fall ist. Für die von vielen Organisation und Persönlichkeiten mitgetragene Initiative zeichnet sich bereits jetzt eine Unterschriftenzahl von über 130′000 ab.Dank des jahrelangen, beharrlichen Einsatzes der Tierschutzorganisationen wurde in der eidgenössischen Verfassung verankert, dass Tiere keine mehr Sache sind und ihre Würde respektiert werden muss. Doch ein wichtiger Aspekt fehlt bis heute: Tiere haben vor Gericht keine eigene Vertretung. Denn ein Gesetz ist nur so gut, wie es auch in der Praxis durchgesetzt wird.
Leider habe es das Bundesparlament bei der Revision des Tierschutzgesetzes versäumt, diesen schwerwiegenden Makel auszuräumen, bemängelt der Schweizer Tierschutz STS. Der STS will nun diese «unverständliche Gesetzeslücke» mit seiner eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzan-walt-Initiative)» endlich schliessen, die er am 26. Juli 2007 einreichen wird. Bereits vor Ablauf der Sammelfrist ist die notwendige Unterschriftenzahl bei Weitem übertroffen worden und damit die Initiative zustande gekommen.
Tierschutzanwälte für alle Kantone
Heute bestehe beim Tierschutzgesetz ein grosser Vollzugsnotstand, erklärt Dr. iur. Birgitta Rebsamen, Vizepräsidentin STS. Tierquälereien würden häufig bloss als Bagatellen abgetan. Die bereits vielfach überlasteten kantonalen Veterinärämter könnten mit ihren knappen personellen Ressourcen Rechtsfälle kaum mit der notwendigen Priorität behandeln. Bei den zuständigen Ermittlungsbehörden fehle es ausserdem öfters am entsprechenden Fachwissen. So würden Verfahren oft kaum verfolgt, sondern verschleppt und enden vor Gericht mit derart milden Strafen, die keinerlei Abschreckungswirkung auf die Tierquäler ausüben.
Abhilfe könnten hier, nach Überzeugung des STS, kantonale Tierschutzanwälte schaffen, wobei auch mehrere Kantone zusammen einen Anwalt mit dieser Aufgabe betrauen könnten.
Im Kanton Zürich existiert die Institution des Tierschutzanwalts, der übrigens nur nach Aufwand entschädigt wird, seit gut 15 Jahren und habe sich laut STS in dieser Zeit bestens bewährt. Die Zahl der behandelten Tierschutzfälle und die ausgesprochenen Strafen lägen deutlich höher als in der übrigen Schweiz. Aus Sicht des STS gibt es daher keinen plausiblen Grund, wieso diese Lösung nicht für die ganze Schweiz gelten sollte.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Diesen Tierschutzanwalt finde ich gut. Bei uns ist der Tierschutz zwar im Grundgesetz verankert, aber leider fehlt es an der Durchsetzung von strengen Strafen für Tierquälerei. Es gibt immer wieder Fälle von grausamen Vorfällen, und der Täter bekommt nur eine geringe Geldstrafe auferlegt. Wie bei Euch haben Tierschutzvereine keine rechtlichen Mittel, um z.B. ein gequältes Tier dem Besitzer abzunehmen, das kann nur das Ordnungsamt oder der Amtstierarzt. Oft ist aber zuviel Zeit zwischen der Meldung und dem Einschreiten der Behörden, so dass für einige Tiere die Hilfe zu spät kommt.
Finde ich auch eine gute Sache, so kommen die Tierquäler endlich nicht mehr ungestraft davon.
Ja bei uns gibt es auch einige – teils sogar sehr gute – Gesetze. Aber eben, was nützen sie wenn keiner dafür schaut, dass sie eingehalten, bzw. Nichteinhaltungen bestraft werden?
Ich hoffe wirklich sehr, dass die Initiative angenommen wird!
[...] Am 7. März 2010: JA zur Tierschutzanwalt-Initiative! [...]